Werbepost für .co.de Subdomain

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Unerwünschte Werbepost kennt leider ja mittlerweile wohl jeder. Allerdings kam gestern ein Exemplar, was ich dann doch schon etwas dreist finde. 

Vor einigen Tagen wurde durch die Denic zweistellige Domainnamen zur Registrierung freigegeben, wobei es dabei zu einigen Problemen kam. Die Domain “co.de” ging dabei wohl an die Websuche Search Technology GmbH & Co.KG, welche gleich einmal eine passende Idee hatte um mit der Adresse einiges an Umsatz zu generieren.

Im Gegensatz zu den .de Domains können bei anderen Toplevel-Domains wie .uk nur  Subdomains registriert werden. Der Zweck hierbei ist, dass anhand der URL bereits der Typ einer Seite zu erkennen ist. Zur Auswahl stehen dabei org.uk für nicht-kommerzielle Organisationen, .me.uk für private Seiten – aber auch co.uk für kommerzielle Unternehmen.

Diesen Umstand macht sich das Unternehmen zunutze. Mit dem Betreff “Rechtliche Klärung wegen x.co.de” versucht entsprechend Druck beim Empfänger aufzubauen. Im Anschluss ist das Schreiben in einem Stil gehalten, dass man der Meinung sein könnte, dass es sich hierbei um eine First-Level Domain handelt für Unternehmen, welches von einer offiziellen Registrierungsstelle – ähnlich der Denic – ausgegeben wird. Dieser Eindruck wird auch durch Phrasen wie “Sunrise-Phase” und “Landrush-Phase” verstärkt, da diese mit dem Start der .eu Domains vor einigen Jahren in der Presse ziemlich bekannt wurden.

Aber was bekommt man nun eigentlich? Im Endeffekt bekommt man für die 99 Eur/Jahr „nur” das Recht vorab eine einfache „private” Subdomain unterhalb von .co.de vom Inhaber der Domain, welche zur der eigentlichen Homepage weiterleitet. Im Schreiben nur indirekt angedeutet wird ist, dass es später noch eine weitere Möglichkeit geben wird an eine Subdomain zu kommen. Laut heise.de werden später die Subdomains in einer werbefinanzierten Form kostenlos ausgegeben werden. Im Endeffekt ist letzteres also nichts anderes wie das, was de.vu und viele andere Dienste wie Alpennic kostenlos anbieten – werbefrei. Das Unternehmen bietet im übrigen auch an, falls man die 99 Eur/Jahr nicht aufbringen möchte, die Subdomain sperren zu lassen. Dies bedeutet allerdings auch, dass keine kostenlose Registrierung für das eigene Unternehmen mehr möglich sein dürfte. Die Option der Sperre macht das ganze Schreiben allerdings meiner Meinung nach nicht wirklich besser.

Gehört einem dann wenigstens die Subdomain?  Nun, ich bin kein Rechtsanwalt, aber im Bestellformular behält sich die Websuche Search Technology GmbH & Co.KG das Recht vor jederzeit fristlos den Vertrag kündigen zu können. Ein solches fristlose Kündigungsrecht findet sich bei “richtigen” Domains nicht. Es ist halt im Endeffekt wirklich nur eine einfache Subdomain, die von einem normalen Domaininhaber kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird. Im Gegensatz zu .co.uk Domains erhält man zumindest keine Domain von einer offiziellen Vergabestelle für Länderdomains, welche auf den eigenen Namen registriert wird.

Ich kann eigentlich nur den Tipp geben den Brief einfach zu ignorieren und keine Subdomain zu bestellen. Das ganze ist schlichtweg rausgeworfenes Geld. Während in Großbritannien .co.uk absolut gängige Domainendungen sind, so hat .co.de zur Zeit in Deutschland absolut keine Bedeutung. Aber  schauen wir mal, was die Zukunft so bringt. Vielleicht lassen auch einmal ein paar Unternehmen das Schreiben von einem Gericht prüfen, ob dieses nicht zum Beispiel unlautere Werbung darstellt.