Wann sind Daten gelöscht?

Beim lesen der Heise.de Newsmeldungen fand ich bei einer Meldung zum Thema Videoüberwachung in Österreich doch eine interessante Aussage:

Paragraph 26 DSG 2000 bestimmt zwar, dass Daten vier Monate lang nicht vernichtet werden dürfen, wenn ein Betroffener um Auskunft ersucht. Nach Ansicht der Wiener Linien ist eine automatische Überschreibung aber kein „Vernichten”.

Die Aussage ist schon interessant. Werden also Daten überschrieben, so sind sie laut dem Zitat nicht gelöscht. Da frage ich mich doch, wie die Behörde dann an die überschriebenen Videodaten kommen möchte. Oder sind sie im Endeffekt doch vernichtet (aka. gelöscht)? ;-)