Rundfunkgebühren für eine Kasse? Einmal ein Steak bitte und die Tagesschau

Mittlerweile sind heutige Kassensysteme eigentlich schon richtige Computer mit Thermotransfer-Drucker und gelegentlich einem Touchscreen-Monitor. Wundert es da jemanden, dass die Steakhauskette Maredo von der GEZ einen Gebührenbescheid für genau diese Computerkassen bekam, da diese ebenfalls unter “neuartige Empfangsgeräte” fallen?

Nach einem Bericht des Internetmagazins Golem bekam die Kette tatsächlich einen solchen Bescheid und klagt nun gegen den WDR vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Ein Grund, warum dieser Gebührenbescheid ungültig wird damit begründet, dass der Internetzugang über Computerkassen explizit gesperrt seien und dies daher ein Sonderfall darstelle.

Unabhängig aber davon zeigt dieser Fall gut auf, wie unsinnig meiner Meinung nach die aktuelle Regelung ist bei der praktisch alle Geräte die über einen Internetzugang verfügen Gebührenpflichtig sind und das unabhängig davon, wie abwegig eigentlich eine Nutzung der öffentlich-rechtlichen Sender über das Gerät ist. Gerade Unternehmer haben oft mit diesem Problem zu kämpfen. Wie wahrscheinlich ist denn, dass ein Mitarbeiter an der Kasse parallel zur Bedienung eines Kunden über die Kasse noch schnell einen Radiosender hört oder zum Beispiel die Tagesschau sich anschaut? Ähnlich kurios ist ja auch, dass zum Beispiel Banken für Geldautomaten ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen müssen.

Es bleibt hier nur zu hoffen, dass in diesem Fall Maredo den Rechtsstreit gewinnt. Je mehr Urteile gegen die Rundfunkgebühr fallen, desto eher muss meiner Meinung nach von den entsprechenden Stellen reagiert werden.