Wo die GEZ-Agenten so kontrollieren

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Wer könnte nicht bei einem Blick auf den Kontoauszug fluchen, wenn man wieder eine Abbuchung durch die GEZ erkennt. Gut, über den Sinn und Zweck des Zwangs-PayTV der Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte lässt sich vortrefflich streiten, aber dies soll nicht das Thema des Blog-Eintrags sein. Viel interessanter ist, was einem Freund von mir – (Ex-)Student aus Mannheim – diese Woche erlebte. 

Da er in einer anderen Stadt eine Arbeitsstelle fand suchte er einen Nachmieter für seine Studentenwohnung. Naheliegend ist hier natürlich eine Anzeige mit einigen Bildern auf einer spezialisierten Internetseite wie wg-gesucht.de.

Einige Tage nach dem Umzug wurde ihm ein Brief vom “Servicebüro Rundfunkgebühren” an seine neue Adresse weitergeleitet mit der Information, dass man ihn leider nicht hätte antreffen können um einige Fragen zu beantworten. Wie sollte ein Treffen auch möglich sein, da er nicht mehr in Mannheim wohnte und auch bereits dort abgemeldet war. 

Das wirklich interessante an dem Schreiben ist, dass die Prüfer des regionalen Servicebüros über ein Bild in der Wohnungsanzeige erkannt hätte, dass (mindestens) ein Fernsehgerät zum Empfang bereitstehe und er diesen hätte anmelden müssen.

Unabhängig jetzt davon, ob er verpflichtet gewesen wäre seinen Fernseher anzumelden (Bafög-Empfänger sind zum Beispiel befreit) ist der Fall doch sehr interessant. Anscheinend wird von den Rundfunkgebührenbeauftragter nicht mehr nur einfach Haus für Haus abgeklappert, sondern man kontrolliert jetzt auch schon das Internet.

Man muss allerdings in dem Zusammenhang auch erwähnen, dass die Regionalbüros nach meinen Informationen unabhängig voneinander agieren und damit dieser eine Fall jetzt kein Schluss darauf zulässt, ob man jetzt bundesweit auch im Netz auf die Jagd geht.