[Update] Forderung für 2009: PISA-Test für Software

Zur täglichen Arbeit hier im Büro gehört unter anderem das Ausstellen von Rechnungen. Wie viele andere Webhoster, nehmen wir hier für die Fakturierung eine spezielle Branchensoftware. Die Software hat den großen Vorteil, dass sie speziell für die Arbeitsabläufe bei einem Webhoster vorbereitet ist wie z.B. automatische Rechnungserstellung und Domainverwaltung. 

Gestern allerdings machte mich ein Freund auf einen „kleinen” Rechen-Bug aufmerksam. Bevor sich allerdings jemand gleich wundert. Der genannte Artikel hat in der Realität natürlich nicht den Preis. Der Preis wurde nur gewählt, um den Fehler zu demonstrieren. Eine .de Domain ist natürlich in der Realität günstiger.

Nehmen wir also einmal an, ein Kunde bestellt eine .de Domain, welche für netto 10,50 Eur in der Artikeldatenbank hinterlegt ist. Normalerweise sollte also der Kunde nach dem Rechnungslauf eine Rechnung über folgende Beträge erhalten: 

Netto:10,50 Eur
+19% MwSt.:2,00 Eur
Gesamt/Brutto:12,50 Eur

Wer es einmal nachrechnet bemerkt, dass hier kaufmännisch gerundet werden muss. Ein eigentlich alltäglicher Vorgang.

Allerdings leider nicht für die Fakturierungs-Software, denn die kommt je nach aufgerufener Programmfunktion durch das runden bei der Mehrwertsteuer beim Brutto-Betrag komplett aus dem Tritt. Schaut euch nur einmal die folgenden Screenshots an:

webfact_calcbug1

webfact_calcbug2

Der linke Screenshot zeigt eine Übersicht für die im Rechnungslauf auszustellenden Rechnungen an, wobei hier die Beträge korrekt sind. Der rechte Screenshot zeigt eine Vorschau für eine ausgewählte Rechnung im Rechnungslauf an. Wie man hier sieht verhaut das Programm die gesamte Mehrwertsteuer-Berechnung. Dies gilt allerdings nicht nur für die die Vorschau-Funktion, sondern auch für generierte PDF-Rechnung als auch für die Offenen-Posten Ansicht. 

Die erstellte Rechnung sieht also wie folgt aus: 

Netto:10,50 Eur
+19% MwSt.:2,00 Eur
Gesamt/Brutto:12,49 Eur

Im Endeffekt bedeutet der Fehler, dass man erst einmal jede Rechnung selber nachrechnen darf, damit die Rechnung kein Fehler enthält. Nicht nur wegen den steuerlichen Konsequenzen, sondern auch, weil ein solcher Fehler einfach absolut unprofessionell aussieht. 

Der Fehler hat allerdings auch noch einige andere Auswirkungen. In den offenen Posten wird der korrekte Brutto-Betrag von 12,50 Eur vermerkt, sodass nur auf der Kundenrechnung für den Brutto-Betrag der falsche MwSt.-Betrag verwendet wurde. Lässt man Webfakt jetzt eine Lastschrift einreichen, so wird die Lastschrift über den Betrag von 12,50 Eur lauten. Ähnliches passiert auch, wenn der Kunde per Überweisung zahlt. Der Kunde überweist die auf seiner Rechnung stehenden 12,49 Eur und gibt man diesen Betrag bei Webfakt für die Zahlung an, dann ist die Rechnung natürlich nicht komplett beglichen worden, was unweigerlich zu einer Mahnung führen kann, sofern einem der Fehler nicht auffällt. 

Es bleibt nur zu hoffen, dass der Fehler bald korrigiert wird. Meiner Meinung nach kann es keine Lösung sein einfach im Falle eines Rechenfehlers für ein Artikel-Preis „den Brutto-Betrag anzugeben”.